Nach geltendem Recht erhält der Rechtsanwalt als Tage- und Abwesenheitsgeld bei einer Geschäftsreise von nicht mehr als vier Stunden 25 EUR, von mehr als vier bis acht Stunden 40 EUR und von mehr als acht Stunden 70 EUR. Diese Beträge werden auf 30 EUR, 50 EUR bzw. 80 EUR angehoben.

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