Rechtsanwälte in der Europäischen Union sollen besser über ihre Möglichkeiten zu einer grenzüberschreitenden Tätigkeit innerhalb der Gemeinschaft informiert werden. Aus diesem Grund hat der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) im Herbst vergangenen Jahres Leitlinien über die Freizügigkeit von Rechtsanwälten formuliert.

Sie gehen auf verschiedene Aspekte der grenzüberschreitenden Tätigkeit ein. Unter anderem wird beschrieben, was es in den einzelnen EU-Ländern bei der vorübergehenden Dienstleistungserbringung oder der dauerhaften Niederlassung als Rechtsanwalt zu beachten gilt. Auch wird erläutert, wie mit dem Umstand umzugehen ist, wenn der Rechtsanwalt bei seiner Tätigkeit im EU-Ausland sowohl den dortigen als auch den in seinem Heimatstaat geltenden Berufsstandsregeln unterliegt. Die Ausführungen gehen auch auf die Fragen der doppelten Anwaltszulassung in mehreren Mitgliedstaaten, auf die Anwendung der Freizügigkeitsrechte auf sich in fortgeschrittener Ausbildung befindende Juristen und auf die Abstimmung zwischen den nationalen Rechtsanwaltskammern bei einer grenzüberschreitenden Tätigkeit ein.

Die Leitlinien sind derzeit nur in englischer und französischer Sprache verfügbar. Erhältlich sind sie auf der Homepage des CCBE. So kann etwa die 46-seitige englische Version ("Guidelines for Bars & Law Societies on Free Movement of Lawyers within the European Union") unter www.ccbe.eu, dort unter "Documents/Publications", heruntergeladen werden.

[Quelle: CCBE]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge