Im Gesetzgebungsverfahren ein Stück weiter als das "Fahrverbot für alle" ist ein Gesetzesvorhaben des Bundesrats. Dieser hat bereits den Gesetzesentwurf zu einem neuen § 115 StGB-E auf den Weg gebracht und dem Bundestag zugeleitet (vgl. BT-Drucks. 18/9327). Danach soll gegen Schaulustige, die nach einem (Verkehrs-)Unfall Fotos machen und filmen statt zu helfen, vorgegangen werden können. Bisher macht sich nur strafbar, wer mit Gewalt oder durch Androhen von Gewalt Rettungsarbeiten nach einem Unfall behindert. Dies soll "im Interesse des Opferschutzes" geändert werden. Dem Entwurf zufolge soll "mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes behindert". Damit würde auch "bloßes Sitzen- und Stehenbleiben" von der Neuregelung umfasst.

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