Der Kläger verlangt von den Beklagten, seinen Grundstücksnachbarn, die Beseitigung von bis zu 4,10 m in den Luftraum über seinem Grundstück herüberragenden Zweigen zweier fast 20 m hohen Fichten, weil durch den Überhang die Nutzung des darunter angelegten PKW-Stellplatzes beeinträchtigt werde. Die Klage ist ohne Erfolg geblieben.

Nach Auffassung des OLG muss der Kläger den Überhang dulden. Beseitigung könne er nämlich nur verlangen, wenn die herüberragenden Zweige die Benutzung seines Grundstücks nicht nur unwesentlich beeinträchtigten. Dies sei jedoch nicht der Fall. Der Überhang verursache keine ins Gewicht fallende, zusätzliche Beeinträchtigung der Stellplatznutzung. Fichtenzapfen verursachten nach den Bekundungen des Sachverständigen i.d.R. nur bei freiem Fall und nur ab einer Höhe von ca. 20 m Schäden an Kraftfahrzeugen. In der Praxis verhalte es sich jedoch regelmäßig so, dass die Zapfen aus der Krone etagenweise herab fielen und hierbei deutlich an Geschwindigkeit verlören, so dass der Aufprall eher harmlos sei. Selbst bei heftigen Windstößen gebe es keinen freien, ungebremsten Fall. Das Restrisiko, dass ein Vogel einen Fichtenzapfen von dem Baum abreiße und im Flug verliere, sei zu vernachlässigen. Lackschäden an den abgestellten Fahrzeugen durch Baumharzverunreinigungen seien nicht zu befürchten, wenn der Pflegezustand des Fahrzeugs ordnungsgemäß sei und etwaige Harztropfen zeitnah durch Abwaschen beseitigt würden. Im Übrigen würde eine Entfernung des Überhangs in Ansehung des verbleibenden Baumbewuchses keine spürbare Besserung der Situation bewirken. Unabhängig davon fehle es an einer relevanten Beeinträchtigung, wenn das Absterben des Zweiges zu einem Absterben des Baumes oder zu einer erhöhten Risikolage führe. Das sei hier nach den Bekundungen des Sachverständigen der Fall. Da die Bäume durch die Beseitigung des Überhangs ihr natürliches Gleichgewicht verlören, bestünde bis zu dem sich erst nach Jahren einstellenden Ausgleich die Gefahr des Umsturzes bzw. des Verdrehens und Brechens der Stämme bei bestimmten Windverhältnissen.

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