Erscheint der Gegenanwalt, erklärt er aber, er trete nicht auf und stelle keinen Antrag, so dass daraufhin der Erlass eines Versäumnisurteils beantragt wird, liegt der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3105 VV RVG nicht vor, da der Gegner im Termin vertreten ist. Dass er keinen Antrag stellt, ist unerheblich. Das RVG fordert für das Entstehen der vollen Terminsgebühr nur, dass der Anwalt vertretungsbereit im Termin erscheint. Ein Antrag, ein Verhandeln oder ein Erörtern ist nicht erforderlich. Dies ergibt sich i.Ü. ausdrücklich aus dem Wortlaut der Nr. 3105 VV RVG, die das Nichterscheinen zur Tatbestandsvoraussetzung macht (KG AGS 2006, 117 = JurBüro 2006, 134 = Rpfleger 2006, 227 = RVGreport 2006, 66; OLG Koblenz AGS 2005, 190 = NJW 2005, 1955 = JurBüro 2005, 360 = Rpfleger 2005, 487 = MDR 2005, 897 = AnwBl 2005, 432 = FamRZ 2005, 1849 = RVGreport 2005, 231 = RVGprof. 2005, 152; OLG Köln AGS 2008, 439 = OLGR 2008, 687 = RVGreport 2008, 306 = NJW-Spezial 2008, 604 = Info M 2009, 38). Zudem ist in Anm. Abs. 2 zu Nr. 3105 VV RVG ausdrücklich angeordnet, dass die Vorschrift des § 333 ZPO, wonach die nicht verhandelnde Partei als nicht erschienen gilt, nicht entsprechend anzuwenden ist.

 

Beispiel 10:

Der Anwalt des Beklagten erscheint im Termin zur mündlichen Verhandlung und erklärt, er trete heute nicht auf, da er der Zurückweisung seines Vorbringens als verspätet entgehen will. Sodann ergeht gegen den Beklagten ein Versäumnisurteil.

Da die Reduzierung nach Nr. 3105 VV RVG nur eintritt, wenn der Beklagte nicht erschienen und auch nicht ordnungsgemäß vertreten ist, fällt jetzt die volle 1,2-Terminsgebühr an.

 
1. 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV RVG (Wert: 10.000 EUR)   725,40 EUR
2. 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV RVG (Wert: 10.000 EUR)   669,60 EUR
3. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV RVG   20,00 EUR
  Zwischensumme 1.415,00 EUR  
4. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG   268,85 EUR
  Gesamt   1.683,85 EUR
 

Praxishinweis:

Ebenso rechnet in diesem Falle der Anwalt des Beklagten ab. Da er zum Termin erschienen ist, erhält auch er die 1,2-Terminsgebühr. Dass er nicht verhandelt hat, ist irrelevant.

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