1. Für Pensionsfonds soll in § 112 VAG die Möglichkeit eröffnet werden, auch bei sog. Beitragszusagen mit Mindestleistung i.S.v. § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG die Rentenbezugsphase nichtversicherungsförmig, d.h. ohne entsprechende Garantien durchzuführen. Dadurch könnte der Pensionsfonds eine risikoreichere Kapitalanlagepolitik mit der Chance auf höhere Erträge verfolgen, so dass die Versorgungsempfänger ggf. von höheren Rentenleistungen profitieren würden.
  2. Beschäftigte sollen bei Insolvenz ihres Arbeitgebers statt des Anspruchs gegen den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) das Recht erhalten, eine auf ihr Leben abgeschlossene Rückdeckungsversicherung als Versicherungsnehmer zu übernehmen und mit eigenen Beiträgen fortzusetzen. Dies ist vielfach günstiger als der Leistungsanspruch gegen den PSV, der zwangsläufig zur Kündigung der Versicherung und Auskehrung des Rückkaufswerts an den PSV mit entsprechenden Stornoverlusten führt. Diesbezüglich wird eine entsprechende Änderung von § 8 BetrAVG diskutiert.

Autor: Rechtsanwalt Dr. Uwe Langohr-Plato, Köln

ZAP 2/2015, S. 1085 – 1088

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