(OLG Celle, Urt. v. 23.7.2015 – 6 U 34/15) • Der auf Auskunft und in der letzten Stufe auf Zahlung eines noch zu beziffernden Pflichtteils im Wege der Teil-Stufenklage, verbunden mit dem Antrag auf Verurteilung zur Zahlung eines bezifferten Mindest-Pflichtteils, in Anspruch genommene Alleinerbe kann auch bei zugestandenem Mindestnachlass i.d.R. nicht durch Teilurteil zur Zahlung des bezifferten Teilbetrags verurteilt werden. Der Pflichtteilsanspruch ist ein einheitlicher Anspruch, der sich aus unselbständigen Rechnungsposten zusammensetzt, über die nicht teilweise mit Rechtskraftwirkung vorab entschieden werden kann. Die Auskunft des Erben gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten über den Bestand des Nachlasses ist die Erfüllung eines nach materiellem Recht begründeten Anspruchs, aber kein Prozessvorbringen mit Geständniswirkung.

ZAP EN-Nr. 752/2015

ZAP 2/2015, S. 1066 – 1066

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