Bundesjustizminister Heiko Maas plant, die Antiterror-Gesetze zu verschärfen. In einem Zeitungsinterview nach den Anschlägen auf die Redaktion der Satire-Zeitschrift "Charlie Hebdo" in Paris kündigte der Minister an, in Kürze ein Gesetzespaket vorzulegen, mit dem noch härter gegen Terroristen vorgegangen werden kann. So sollen etwa ein eigener Straftatbestand gegen die finanzielle Unterstützung von Terrororganisationen – z.B. durch Spenden – geschaffen und Reisen von Islamisten in Kriegsgebiete und sog. Terrorcamps noch weitgehender als bisher unter Strafe gestellt werden.

Gleichzeitig lehnte Maas es aber auch ab, die etwa von den Unionsparteien nach dem Pariser Attentat geforderte Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Angriff zu nehmen. Er erklärte dazu: "Eine absolute Sicherheit wird es niemals geben. Daran würde auch eine Totalüberwachung von uns allen ohne jeden Anlass nichts ändern. Die Vorratsdatenspeicherung gibt es in Frankreich, sie konnte auch den Anschlag in Paris nicht verhindern. Und: Eine solche Speicherung verstößt gegen die Grundrechte. Das hat der Europäische Gerichtshof eindeutig festgestellt."

Der Minister befindet sich damit im Einklang mit Bürgerrechtlern und Anwälten, die befürchten, dass der jüngste Terroranschlag in Frankreich der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung Vorschub leisten könnte. So hat etwa der Deutsche Anwaltverein Mitte Januar in einer Presseerklärung angemahnt, dass der schreckliche Terror von Paris nicht zum Anlass genommen werden dürfe, erneut tief in die Freiheits- und Bürgerrechte der Bevölkerung einzugreifen.

Unterdessen hat die Bundesregierung am 14. Januar Änderungen beschlossen, mit denen das Reisen radikalisierter Personen mit folgenden pass- und personalausweisrechtlichen Maßnahmen erschwert werden soll:

  • Schaffung eines Tatbestands für die Versagung und Entziehung des Personalausweises,
  • Einführung eines Ersatz-Personalausweises,
  • Schaffung eines gesetzlichen Grundes für die Ungültigkeit der Dokumente bei Vorliegen von Passversagungsgründen im Passgesetz und im Personalausweisgesetz,
  • gesetzliche Anordnung der sofortigen Vollziehung gegen pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen.

Der Gesetzentwurf gehört zu den Maßnahmen des Bundesinnenministeriums, die sich vor allem gegen den islamistischen Extremismus richten. Dabei geht es insbesondere um die "Foreign Fighters-Problematik": Seit 2012 sind nach Angaben des Ministeriums bereits etwa 550 Islamisten aus Deutschland in Richtung Syrien ausgereist.

[Quelle: Red.]

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