Der Finanzausschuss hat am 23. September umfangreiche Änderungen des Steuerrechts beschlossen. Dabei ging es um eine Reihe von Änderungen, die die Bundesregierung dem Bundesrat bereits im Dezember 2014 zugesichert hatte. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen stimmte das Gremium dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BT-Drucks. 18/4902) zu. Der Entwurf enthält Vorschläge der Länder etwa zur Schließung von Lücken im Umwandlungssteuergesetz und zur Abschaffung von Funktionsbenennungserfordernissen beim Investitionsabzugsbetrag. Außerdem geht es um die Erweiterung der ertragsteuerlichen Inlandsbegriffe auf alle der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der UN-Seerechtskonvention zustehenden Hoheitsbereiche, die Verlustabzugsbeschränkung bei Körperschaften sowie die Ausdehnung der sog. Konzernklausel. Ferner sind verschiedene Maßnahmen im Bewertungsrecht vorgesehen.

Außerdem beschlossen die Koalitionsfraktionen insgesamt 24 Anträge mit weiteren Änderungen, auch zum Titel des Gesetzes. Dieser lautet jetzt – abweichend von der Regierungsvorlage – "Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2015". Bei den Änderungen geht es u.a. um die Verlängerung einer Regelung zu Beitragsrückstellungen der Versicherungen, die 2015 auslaufen sollte. Aufgrund der unverändert fortbestehenden Entwicklungen auf den Kapitalmärkten erfolgt jetzt eine Verlängerung bis 2017.

Noch keine Regelung konnte für ein Problem bei der Abwicklung offener Immobilienfonds gefunden werden. In diesen Fällen kann es zu einer doppelten Erhebung der Grunderwerbsteuer kommen. Die CDU/CSU-Fraktion kündigte an, dass dieses Thema in einem der nächsten Gesetzgebungsverfahren angegangen werden soll.

[Quelle: Bundestag]

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