Eine Internetseite ist für Rechtsanwälte heutzutage selbstverständlich, es gibt wohl kaum noch Kollegen, die nicht zumindest eine kleine "virtuelle Visitenkarte" haben. Eine Präsenz in den sozialen Netzwerken, wie Facebook, Twitter, LinkedIn, Youtube & Co. ist hingegen (noch) keine Selbstverständlichkeit unseres Berufsstands. Dabei kann eine gute Social-Media-Strategie durchaus sinnvoll sein und letztlich auch zu mehr Mandaten, zumindest aber zu mehr Aufmerksamkeit und Anfragen führen. Selbstverständlich ist hierbei der rechtliche Rahmen zu beachten, primär für die berufsrechtlichen, aber auch die datenschutzrechtlichen Aspekte. Und für das letztgenannte Thema bietet das Werk "Datenverarbeitung in sozialen Netzwerken" von Alexander Golland eine wertvolle Lektüre. Nach einer Einführung in Bezug auf Natur und Technik verschiedener sozialer Netzwerke gelingt dem Werk der Einstieg in die (datenschutz-)rechtlichen Grundlagen lesenswert. Der Schreibstil ist sowohl (natürlich) juristisch fundiert, zugleich aber sehr gut lesbar und verständlich, auch für Laien auf diesem Gebiet. Ein nicht unerheblicher, weil aktuell in Rechtsprechung und Literatur stark diskutierter Gesichtspunkt wird in Kapitel 3 behandelt – die Verantwortlichkeit für den Umgang mit personenbezogenen Daten im datenschutzrechtlichen Sinne. Ist der Betreiber des sozialen Netzwerks in der Verantwortung oder der einzelne Profil-Betreiber? Oder besteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit und wenn ja, mit welchen Anteilen? Und wie ist damit umzugehen? Antworten auf diese und noch mehr Fragen werden ausführlich erörtert. Eine andere, nicht unerhebliche Frage sowie entsprechende Lösungen enthält Kapitel 4, denn hier geht es um die Zulässigkeit der Datenverarbeitung im Social-Media-Umfeld. Wichtige Einzelaspekte, wie das Gebot der Datenminimierung, der Problemkreis zum Recht auf Datenportabilität oder auch zum Löschungsanspruch, werden in Kapitel 5 ausgeführt. Dieses Werk darf dann nicht fehlen, wenn man sich datenschutzrechtlich mit den sozialen Medien näher befasst. Es ist nicht unbedingt ein "Schnäppchen", aber dennoch eine klare Kaufempfehlung.

RA Michael Rohrlich, Würselen

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