Ist das unterhaltspflichtige Kind verheiratet, ist auch der Anspruch seines Ehegatten auf Familienunterhalt als – vorrangige – Abzugsposition zu berücksichtigen. Dies wird in der Praxis dadurch realisiert, dass für den Ehegatten ein eigenständiger Selbstbehaltssatz in die Berechnung eingestellt wird (s. unten 7.).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge