Nach wie vor gilt: Wissenschaftlich vertretbare und rechtlich relevante Rückrechnungen auf den Tatzeitpunkt beruhen sämtlich auf Erfahrungen mit Blutalkoholberechnungen und sind auf Atemalkohol nicht direkt übertragbar (OLG Düsseldorf DAR 2016, 395).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen