a) Inlineskates

Inlineskates erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Das LG Landshut musste entscheiden, ob bei deren Nutzung im alkoholisierten Zustand eine Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB vorliegen kann (DAR 2016, 473 m. Anm. König 537 = StRR 6/2016, 22 = VRR 5/2016, 13 [jew. Burhoff]). Das LG hat das Merkmal "Fahrzeug" unter Hinweis auf § 24 Abs. 1 S. 1 StVO verneint.

b) Vorsatz

Der BGH (NJW 2016, 1109 = NZV 2016, 288) weist auf die Selbstverständlichkeit hin, dass bei der vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung die Annahme einer Vorsatz-Vorsatz-Kombination die Feststellung einer (auch nur bedingt) vorsätzlichen Herbeiführung des im Tatbestand des § 315c Abs. 1 StGB in allen Varianten vorausgesetzten konkreten Gefahrerfolgs erfordert.

c) Rückrechnung

Nach wie vor gilt: Wissenschaftlich vertretbare und rechtlich relevante Rückrechnungen auf den Tatzeitpunkt beruhen sämtlich auf Erfahrungen mit Blutalkoholberechnungen und sind auf Atemalkohol nicht direkt übertragbar (OLG Düsseldorf DAR 2016, 395).

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