Nachdem sie sich erst kürzlich entschieden gegen die Kritik des Bundesinnenministers de Maizière an Asylrechts-Anwälten gewehrt haben (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 15/2016, S. 765), sahen sich Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Deutscher Anwaltverein (DAV) nun erneut herausgefordert, die Arbeit derjenigen Kollegen zu verteidigen, die Zuwanderer rechtlich beraten.

Anlass dazu hatte Mitte September ein Interview des Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, gegeben, der darin u.a. von einer "regelrechten Abschiebeverhinderungsindustrie" gesprochen hatte und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Hilfsorganisationen vorwarf, sie würden systematisch und unrechtmäßig die Rückführung abgelehnter Asylbewerber verhindern. "Findige Anwälte", so wird Wendt zitiert, hätten "sich sehr darauf spezialisiert (...) diesen Zeitraum möglichst lang zu gestalten, damit die Menschen im Ergebnis hierbleiben können."

In einem gemeinsamen Schreiben wenden sich die beiden Anwaltsorganisationen gegen diesen Vorwurf. Es sei die gesellschaftliche Aufgabe der Anwaltschaft, für eine faire und rechtsstaatliche Behandlung der Bürger einzutreten. Der Zugang zum Recht, den die Anwaltschaft sichere, dürfe weder von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des einzelnen noch von seinem Aufenthaltsstatus abhängen. Dies sei ein Fundamentalgrundsatz des Rechtsstaatsprinzips. Der Vorwurf, Teile der Anwaltschaft würden systematisch unrechtmäßige Abschiebungen verhindern, sei schlicht falsch. In einem Rechtsstaat habe jeder Rechtsuchende, auch derjenige ohne Bleibeperspektive, Anspruch auf anwaltliche Vertretung. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe als Verhinderungsindustrie darzustellen, sei sachlich falsch und diene nicht der Debatte, wie mit der Tatsache hoher Asylbewerberzahlen umgegangen werden könne.

[Quellen: BRAK/DAV]

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