(AG Meißen, Urt. v. 29.5.2015 – 13 OWi 703 Js 21114/14) • Die Entscheidung des AG Meißen setzt sich eingehend mit dem Messverfahren ESO ES 3.0 auseinander und kommt zu dem Ergebnis, dass die innerstaatliche Bauartzulassung durch die PTB, auf deren Grundlage die Eichungen aller eingesetzten ES 3.0 beruhen, und die Einhaltung der Bedienvorschriften nicht gewährleistet, "dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Messergebnisse zu erwarten sind". Die Beweisaufnahme durch das AG, in der u.a. zwei Sachverständige gehört worden sind, hatte bauartbedingte Fehlerquellen der Geschwindigkeitsmessanlage bei der Messwertbildung zu Tage treten lassen, die nicht innerhalb der zulässigen Verkehrsfehlergrenze lagen und nach Auffassung des AG auch nicht durch einen größeren Toleranzwert ausgeglichen werden können. Hinweis: Vgl. zu dieser Thematik auch Deutscher ZAP F. 9 R, S. 401 ff., in diesem Heft.

ZAP EN-Nr. 785/2015

ZAP 21/2015, S. 1118 – 1118

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