Bei der Auslegung sozialrechtlicher Vorschriften treten Probleme auf, die darauf zurückzuführen sind, dass gleichzeitig noch andere Rechtsgebiete betroffen sind. Schwierigkeiten ergeben sich daraus, dass der Gesetzgeber allzu häufig Sozialgesetze ändert mit der Folge, dass zunächst geprüft werden muss, welche Norm welchen Gesetzes in welcher Fassung anzuwenden ist.Die häufigen Änderungen werden meist damit begründet, dass wegen sich wandelnder Bedingungen die Anpassung erforderlich sei. Daneben muss auf die mangelnde Qualität mancher beschlossener Gesetze hingewiesen werden (s.u. unter 3. und III.), die den Gesetzgeber veranlasst, nachträgliche Korrekturen vorzunehmen.

Die nachfolgenden Erörterungen stellen den Versuch dar, die Wirkungen des Sozialrechts auf andere Rechtsgebiete und gleichzeitig umgekehrt der Gebiete auf das Sozialrecht zu untersuchen und die Schnittstellen zu beschreiben.

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