Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat darauf hingewiesen, dass die Europäische Kommission ihre beiden Leitfäden (Praktischer Leitfaden für das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen; Leitfaden für Anwender des Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen) kürzlich überarbeitet hat.

Die aktualisierten Leitfäden stellen die Hintergründe des Verfahrens sowie die einzelnen Verfahrensschritte dar. So werden praktische Hilfestellungen von der Einleitung des Verfahrens über das Verfahren nach Eingang der Forderung bei Gericht und das Urteil bis zur Anerkennung und Vollstreckung gegeben. Während der Praktische Leitfaden eine vertiefte Darstellung enthält, dient der Leitfaden für Anwender der Darstellung der wichtigsten praktischen Aspekte.

Mit dem Verfahren soll die Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten mit geringem Streitwert innerhalb der EU vereinfacht und beschleunigt werden. Das Verfahren steht sowohl Einzelpersonen und Verbrauchern als auch Unternehmen zur Verfügung. Es ist auf Forderungen mit einem Streitwert von höchstens 5.000 EUR, einschließlich nicht auf Geldzahlung gerichtete Ansprüche, sowie auf bestrittene und unbestrittene Forderungen anwendbar. Familien- und Unterhaltsstreitigkeiten, Arbeits- und Sozialversicherungsthemen sowie Konkurse sind hingegen von dem Verfahren ausgenommen.

Die neuen Leitfäden sind u.a. über das E-Justizportal unter dem Link https://e-justice.europa.eu/content_small_claims-42-de.do auch in deutscher Fassung abrufbar.

[Quelle: BRAK]

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