Am 1. September ist die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) in Kraft getreten. Sie soll die Qualität von Mediationsleistungen verbessern und das Vertrauen in Mediationsverfahren stärken.

Zertifizierter Mediator kann sich künftig nennen, wer eine den Kriterien der Verordnung entsprechende Ausbildung durchlaufen hat und an einer Einzelsupervision über eine – als Mediator oder Co-Mediator – durchgeführte Mediation teilgenommen hat. Konkret fordert die ZMediatAusbV, dass die Aspiranten einen Ausbildungslehrgang im Umfang von mindestens 120 Präsenzzeitstunden absolvieren und binnen eines Jahres nach dessen Abschluss einen praktischen Mediationsfall akquirieren und supervidieren lassen (§ 2). In den zwei darauf folgenden Jahren müssen sie weitere vier Mediationsfälle akquirieren und supervidieren lassen (§ 4) und sich fortan in Vierjahresintervallen jeweils im Umfang von 40 Zeitstunden fortbilden (§ 3).

Der Gesetzgeber versucht bereits seit längerem, die Mediation durch die Gestaltung eines Rechtsrahmens zu fördern. Nachdem im Jahr 2008 die europäische Mediationsrichtlinie erlassen worden war, setzte Deutschland sie 2012 mit dem Mediationsgesetz um. In einem weiteren Schritt erarbeitete das Bundesjustizministerium hierzu auf der Grundlage des Mediationsgesetzes die Ausbildungsverordnung für zertifizierte Mediatoren. Ihr Ziel ist es, das Vertrauen der Nachfrager in die Qualität der Mediation durch Einführung eines "Gütesiegels" zu stärken.

Ob dieses Ziel erreicht werden kann, wird allerdings von vielen Experten bezweifelt. Bemängelt wird zum einen, dass es schon an einer Notwendigkeit der Verbesserung der Qualität der gegenwärtigen Mediationstätigkeit fehle, und zum anderen, dass die neue Verordnung auch ungeeignet sei, eine nennenswerte Qualitätssteigerung zu erreichen. Diese Kritik aus der Literatur deckt sich im Wesentlichen auch mit den Ergebnissen aus dem Evaluationsbericht zur Mediation, den die Bundesregierung kürzlich vorgelegt hat (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 16/2017, S. 833 f.). Darin heißt es u.a., dass die Zertifizierung von Mediatoren, wie sie derzeit ausgestaltet ist, "für die Nutzer wenig Relevanz" hat.

[Red.]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge