Dass das Vortäuschen von Eigenbedarf einen zumindest versuchten Betrug darstellen kann und den Vermieter schadensersatzpflichtig macht, dürfte heute allgemein bekannt sein. Das Problem dieser Verfahren liegt im Tatsächlichen und im Nachweis der Täuschungshandlung. Deshalb ist die sorgfältige Vorbereitung einer Beweisaufnahme durch das Gericht und den Mietervertreter besonders wichtig (dazu Fleindl NZM 2016, 289). Die Bedarfsperson als Zeuge ist sicher nur ein bedingt taugliches Beweismittel, da sie ein Interesse am Ausgang des Verfahrens hat und regelmäßig aus dem "Lager" des Vermieters stammt. Es kommt deshalb vor allem auf sonstige Indizien an, um die Ernsthaftigkeit des Nutzungswunsches feststellen zu können. Der BGH (ZAP EN-Nr. 556/2016 = GE 2016, 781 = WuM 2016, 426 = MDR 2016, 817 = MietPrax-AK § 573 BGB Nr. 57 m. Anm. Börstinghaus; Zich MietRB 2016, 227) hatte mit einem Fall zu tun, in dem der Vermieter die Wohnung wegen Eigenbedarfs für seinen Neffen gekündigt hatte. In der Folgezeit wurde ein Räumungsvergleich geschlossen und der Neffe zog für eine im Einzelnen strittige, aber auf jeden Fall sehr kurze, Zeit in die Wohnung ein. Die Wohnung war bereits vor der Kündigung aber auch während des Verfahrens und nach dem Räumungsvergleich von einem Makler durchgehend zum Verkauf angeboten worden. Die Wohnung ist dann auch verkauft worden und der Neffe ausgezogen. Nach Ansicht des BGH gab es hier ausreichende Indizien für die Annahme, dass der Verkaufswunsch nie aufgegeben worden ist. Hierzu zählten vor allem die behaupteten durchgehenden Verkaufsbemühungen des Vermieters. Selbst wenn dem Neffen vom Vermieter nicht offenbart worden sein sollte, dass das Haus weiter verkauft werden sollte, stünde dies einem Vorschieben des Kündigungsgrundes nicht entgegen, da der Vermieter davon ausgehen durfte, den Neffen kurzfristig zu einem Auszug bewegen zu können.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge