Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist nach wie vor und nicht zuletzt wegen des Zeitpunkts der Inbetriebnahme in der Diskussion. Zwar werden rund um das beA viele Fragen auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer beantwortet ( www.bea.brak.de) und zu den beA-Produkten gibt auch die Bundesnotarkammer ( www.bea.bnotk.de) wichtige Hinweise. Gleichwohl bleiben viele Fragen offen, die nachstehender Beitrag beantworten will.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge