Der Beck-Verlag hat sich entschlossen, die Werke seines Verlagsprogramms umzubenennen, auf denen als Herausgeber oder Autoren immer noch die Namen von Juristen genannt sind, die während der nationalsozialistischen Diktatur eine aktive Rolle eingenommen haben. Betroffen davon sind auch zwei der bekanntesten Werke unter Juristen, die Gesetzessammlung "Schönfelder" und der BGB-Kommentar "Palandt".

Otto Palandt war in der NS-Zeit Präsident des Reichsjustizprüfungsamts und Mitglied der NSDAP; Heinrich Schönfelder war u.a. Kriegsgerichtsrat bei mehreren deutschen Kriegsgerichten in Italien. Der BGB-Kommentar soll bereits auf der im kommenden November erscheinenden Neuauflage den Namen des Herausgebers, Christian Grüneberg, tragen. Die zivilrechtliche Gesetzessammlung soll künftig von dem Vorsitzenden der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentags Mathias Habersack herausgegeben werden. Auch der GG-Kommentar von Maunz/Dürig soll sich anpassen: Er soll künftig Dürig/Herzog/Scholz heißen.

Bislang hatte der Beck-Verlag trotz vielfacher Kritik an den Namen der aktiven Nationalsozialisten als Herausgeber festgehalten; er begründete dies mit dem sog. Stolpersteineffekt – mit der Beibehaltung der belasteten Namen sollte an das NS-Unrecht erinnert werden, ohne den Herausgebern bzw. Autoren ein Denkmal zu setzen. Nun aber hat der Verlag dem Druck offenbar nachgegeben. Geschichte kann man nicht ungeschehen machen, ließ er kürzlich verlauten. Deshalb habe man zunächst die historischen Namen beibehalten. Um Missverständnisse auszuschließen, habe man sich aber nun dazu entschlossen, Werke mit Namensgebern, die in der NS-Zeit eine aktive Rolle gespielt hätten, umzubenennen. Diese Entscheidung sei so auch mit den Autoren des Verlages abgestimmt worden. In Zeiten zunehmenden Antisemitismus sei es dem Verlag ein Anliegen, durch diese Maßnahmen ein Zeichen zu setzen.

[Red.]

ZAP F., S. 844–850

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