Die Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.7.2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG und 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (ABl L 257 v. 28.8.2014, S. 1) ist am 17.9.2014 in Kraft getreten. Sie enthält vereinheitlichte Anforderungen für Lieferung und Abrechnung von Finanzinstrumenten, Vorgaben für Organisation und Geschäftsgebaren von Zentralverwahrern sowie für deren Zulassung, Beaufsichtigung und Sanktionierung. Sie soll der Förderung einer sicheren und reibungslosen Lieferung und Abrechnung dienen.

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