Wie die Bundesrechtsanwaltskammer im August mitteilte, ist sie Opfer eines Cyberangriffs geworden – genauer: ihr Büro in Brüssel. Hacker seien in einen dort betriebenen Server eingedrungen und hätten alle Daten verschlüsselt mit dem Ziel, Geld zu erpressen – ein typischer sog. Ransomware-Angriff. Der Server wurde daraufhin von der BRAK vom Netz genommen, eine Security-Firma beauftragt und die Datenschutzbehörden informiert.

Soweit die BRAK feststellen konnte, ist aus Brüssel eine Datenmenge von ca. 160 GB abgeflossen. Die Angreifer drohen nun mit deren Veröffentlichung. Betroffen seien v.a. Kontaktdaten und Korrespondenz. Mit dem Anwaltspostfach beA, das auch von der BRAK betrieben wird, habe das alles nichts zu tun, versichert die Kammer. Dessen Systeme würden an anderer Stelle gehostet und vollständig getrennt und abgeschirmt betrieben. Gleiches gelte auch für das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV) sowie für Korrespondenzen mit dem Hauptsitz der BRAK in Berlin.

Was sich die Hacker von dem Angriff versprochen haben, darüber kann man nur spekulieren. IT-Fachleute verweisen aber darauf, dass kriminelle Hacker inzwischen so ziemlich alles attackieren, was Schwachstellen aufweist. Sie machen dabei keinen Unterschied mehr, ob sie damit ein zahlungskräftiges Wirtschaftsunternehmen treffen oder eine Bildungseinrichtung oder eine Klinik. Der Vorfall dürfte einmal mehr vor Augen führen, dass IT-Sicherheit von allen Beteiligten „großgeschrieben” werden sollte.

Für den Fall, dass Sie demnächst unverhofft elektronische Post aus dem Brüsseler BRAK-Büro erhalten sollten: Die BRAK warnt ausdrücklich davor, solche E-Mails zu öffnen. Und schon gar nicht sollte man – so die BRAK – dem Hinweis in einer solchen Mail Folge leisten, dass Überweisungen ab sofort an eine geänderte Kontoverbindung zu tätigen sind. Gut zu wissen!

[Red.]

 

Hinweis der Redaktion:

Interessierte Leserinnen und Leser können an folgenden ZAP-Webinaren im 4. Quartal 2023 (inkl. FAO-Teilnahmebescheinigung über je 2,5 h und Skript) teilnehmen:

  • Anwaltliches Berufsrecht:

„Die neue anwaltliche Fortbildungspflicht gem. § 43f BRAO – Handlungsbedarf für die Anwaltschaft!”

4 Module am 4.10.2023, 11.10.2023, 26.10.2023 und 30.10.2023 (jeweils 14.30–17 Uhr) mit unseren Experten Dr. Christian Deckenbrock und RA Dr. Joachim Holthausen

(Die Modulreihe richtet nicht nur an neu zugelassene Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen als Pflichtfortbildung, sondern auch an berufserfahrene Anwältinnen und Anwälte zur Aktualisierung berufsrechtlicher Kenntnisse. Die Module 1 bis 4 sind auch einzeln buchbar.)

  • Familienrecht:

„Die Berechnung des Unterhalts im Wechselmodell – Update 2023”

am 9.11.2023 (14–16.45 Uhr inkl. Pause) mit unserem Experten RiAG a.D. Dr. Wolfram Viefhues

  • Arbeitsrecht:

„Arbeitsvertragsrecht: Update 2023”

am 23.11.2023 (10–12.30 Uhr) mit unserer Expertin FAin für Arbeitsrecht Dr. Kirstin Maaß

  • Mietrecht:

„Härtefallwiderspruch und Räumungsfrist im Wohnraummietrecht – Fallstricke im Mietprozess”

am 27.11.2023 (14–16.30 Uhr) mit unserem Experten RiAG Dr. Sven Caspers

Eine Übersicht mit Anmeldebutton für alle Webinare finden Sie unter: https://www.zap-verlag.de/webinare

ZAP F., S. 779–788

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