(LG Lübeck, Beschl. v. 22.6.2021 – 7 T 280/21) • Wird ein ehemaliger Rechtsanwalt zum Abwickler seiner eigenen Kanzlei bestellt und wird dieser ehemalige Rechtsanwalt in einem Rechtsstreit durch den Abwickler vertreten, fällt keine anwaltliche Vergütung an, die der Prozessgegner im Unterliegensfall zu erstatten hätte. Insbesondere kommt eine Vergütung über § 5 RVG, berechnet nach dem RVG, nicht in Betracht.

ZAP EN-Nr. 471/2021

ZAP F. 1, S. 794–794

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