Im August ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen vorwiegend das Arbeits- und das Ausbildungsrecht sowie das Gesundheitsrecht. Im Einzelnen:

  • Beihilfen für Azubis

Mit dem 1. August sind die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge für die Berufsausbildungsbeihilfe erhöht worden. Auch das Ausbildungsgeld für junge Menschen mit Behinderung sowie die Kinderbetreuungskosten während einer Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme wurden angehoben. Zudem gibt es höhere Zuschüsse zur Vergütung an Unternehmen, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen.

Mit der Reform des Aufstiegs-BAföG verdoppelt sich zum einen der Zuschuss zum Unterhaltsbeitrag, zum anderen erhöht sich der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende von 130 auf 150 EUR. Außerdem sind die Möglichkeiten zur Stundung oder zum Erlass bei der Rückzahlung der erhaltenen BAföG-Mittel nun größer. Neu ist zudem, dass nun eine Förderung bis zum Master-Abschluss über alle Stufen der beruflichen Qualifizierung hinweg möglich ist.

  • Entsandte Arbeitnehmer

Am 31. Juli ist eine Neuregelung im Entsenderecht in Kraft getreten. Nach Deutschland entsandte Beschäftigte haben von nun an Anspruch auf den Tariflohn. Das geht aus der geänderten EU-Entsenderichtlinie hervor. Zudem erhalten sie Weihnachts- und Urlaubsgeld, Schmutz- und Gefahrenzulagen. Reisekosten für Dienstreisen im Inland müssen die Unternehmen tragen; Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten dürfen nicht mehr auf den Mindestlohn angerechnet werden. Grundsätzlich gelten für Beschäftigte aus dem Ausland künftig nach zwölf Monaten Beschäftigung alle in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen. Ausgenommen von der Neuregelung sind die Fernfahrer.

  • Investitionen in Unternehmen

Durch eine Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes sollen künftig Abflüsse von Informationen oder Technologien ins Ausland besser verhindert werden. Die Prüfung ausländischer Direktinvestitionen soll damit noch effektiver gemacht werden. Konkret wird bei ausländischen Investitionen künftig das Prüfkriterium einer "voraussichtlichen Beeinträchtigung" der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit angelegt. Bisher ging das Außenwirtschaftsgesetz vom Prüfmaßstab der "tatsächlichen und schweren Gefährdung" aus. Zudem können künftig auch mögliche Beeinträchtigungen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit eines anderen Mitgliedstaats der EU oder des Unionsinteresses insgesamt berücksichtigt werden.

  • Europäische Staatsanwaltschaft

Bereits am 17. Juli in Kraft getreten ist ein Gesetz, wonach künftig Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union, wie etwa Korruption, Betrug und Geldwäsche, von einer neuen Behörde verfolgt werden können. Mit der Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft wird jetzt erstmals eine unabhängige und dezentrale Staatsanwaltschaft der EU geschaffen. Sie kann voraussichtlich Ende dieses Jahres ihre Arbeit aufnehmen.

  • Corona-Tests für Reiserückkehrer

Alle Reisenden, die aus dem Ausland zurückkehren, haben ab sofort die Möglichkeit, sich innerhalb von 72 Stunden nach Rückkehr freiwillig kostenfrei auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen – unabhängig davon, aus welchem Land sie einreisen oder ob sie Krankheitssymptome aufweisen. Einreisende aus einem Risikogebiet müssen sich entweder testen lassen oder können sich alternativ 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Künftig soll jeder Einreisende aus einem Risikogebiet verpflichtend auf eine Corona-Infektion getestet werden. Zudem sind Rückkehrer aus Risikogebieten verpflichtet, sich bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Das Corona-Testergebnis darf höchstens 48 Stunden alt sein.

  • Corona-Infektionen von Haustieren

Bereits seit dem 3. Juli sind positive Corona-Tests bei Haustieren meldepflichtig. Damit soll die Forschung Erkenntnisse über Vorkommen, Übertragung und Ausbreitung des Virus erlangen. Eine Verpflichtung, das eigene Tier testen zu lassen, besteht allerdings nicht.

  • Zulassungswiderruf für Pflanzenschutzmittel

Mit Wirkung zum 3. August hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Biscaya mit dem Wirkstoff Thiacloprid widerrufen. Es gilt allerdings eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 3.2.2021. Zuvor hatte die Europäische Kommission die Zulassung für Thiacloprid, ein hochwirksames Insektizid aus der Gruppe der Neonikotinoide, für den europäischen Markt beendet.

[Quelle: Bundesregierung]

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