- Beeinträchtigung des Eigentums (§ 1004 BGB) oder Störung des Besitzes (§ 862 BGB)?
- Anspruchsberechtigter?
- Anspruchsverpflichteter?
Sind die Beeinträchtigungen nach § 906 Abs. 1 BGB oder nach § 1004 Abs. 2 BGB zu dulden?
- Duldungspflicht wegen nur unwesentlicher Beeinträchtigung (§ 906 Abs. 1 S. 1 BGB).
- Duldungspflicht bei wesentlichen Beeinträchtigungen in Fällen ortsüblicher Benutzung des anderen Grundstücks (§ 906 Abs. 2 S. 1 BGB).
- Sonstige gesetzliche Duldungspflichten, z.B. Betreten des Nachbargrundstücks, Gemeingebrauch, Notwehr, Notstand, Luftraum, Bergbau, Notweg, Notleitungsrechte, sonstige gesetzliche Leitungsrechte, Überbau, Widmung, nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis.
- Anspruchsbeschränkung oder Anspruchsausschluss durch behördliche Genehmigung, insbesondere wegen genehmigter Anlagen, immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen, Planfeststellungsverfahren, Baugenehmigungen, Nachbarunterschrift, sonstiger behördlicher Genehmigungen.
- Anspruchsbeschränkung, weil die öffentliche Hand in Ausübung hoheitlicher Gewalt als Störer handelt?
- Geht die Beeinträchtigung auf einen lebenswichtigen oder gemeinnützigen Betrieb zurück?
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