• Beeinträchtigung des Eigentums (§ 1004 BGB) oder Störung des Besitzes (§ 862 BGB)?
  • Anspruchsberechtigter?
  • Anspruchsverpflichteter?
  • Sind die Beeinträchtigungen nach § 906 Abs. 1 BGB oder nach § 1004 Abs. 2 BGB zu dulden?

    • Duldungspflicht wegen nur unwesentlicher Beeinträchtigung (§ 906 Abs. 1 S. 1 BGB).
    • Duldungspflicht bei wesentlichen Beeinträchtigungen in Fällen ortsüblicher Benutzung des anderen Grundstücks (§ 906 Abs. 2 S. 1 BGB).
    • Sonstige gesetzliche Duldungspflichten, z.B. Betreten des Nachbargrundstücks, Gemeingebrauch, Notwehr, Notstand, Luftraum, Bergbau, Notweg, Notleitungsrechte, sonstige gesetzliche Leitungsrechte, Überbau, Widmung, nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis.
    • Anspruchsbeschränkung oder Anspruchsausschluss durch behördliche Genehmigung, insbesondere wegen genehmigter Anlagen, immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen, Planfeststellungsverfahren, Baugenehmigungen, Nachbarunterschrift, sonstiger behördlicher Genehmigungen.
    • Anspruchsbeschränkung, weil die öffentliche Hand in Ausübung hoheitlicher Gewalt als Störer handelt?
    • Geht die Beeinträchtigung auf einen lebenswichtigen oder gemeinnützigen Betrieb zurück?

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge