Im Juli und August sind wieder zahlreiche Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen vorwiegend die Bereiche Arbeit, Gesundheit und Justiz. Die wichtigsten hiervon sind:

  • Gleichbehandlung beim Arbeitslohn

Am 6. Juli in Kraft getreten ist das neue Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen, das künftig geschlechtsspezifische Diskriminierungen bei der Entlohnung verhindern soll. Insbesondere müssen Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten auf Anfrage eines Arbeitnehmers erläutern, nach welchen Kriterien im Betrieb entlohnt wird.

  • Berufskrankheiten

Seit dem 5. August enthält die Liste der Berufskrankheiten fünf weitere Erkrankungen, darunter Fokale Dystonie (Muskelkrämpfe) bei Instrumentalmusikern, Eierstockkrebs durch Asbest oder Leukämie durch das Gas 1,3-Butadien.

  • Übertragbare Krankheiten

Seit dem 25. Juli in Kraft ist ein Gesetz, das u.a. durch verstärkte Meldepflichten und bessere Zusammenarbeit der Gesundheitsbehörden den Schutz vor Infektionen verbessern soll. Es regelt zudem, dass künftig in Krankenhäusern Personaluntergrenzen in der Pflege bestehen.

  • Schutz vor Legionellen

Am 19. August in Kraft tritt die 42. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz, die den hygienisch einwandfreien Betrieb von Kühlanlagen und ähnlichen Einrichtungen gewährleisten soll. Sie zielt vor allem auf den Schutz vor Legionellen, die sich oft aus diesen Anlagen über Wassertropfen verbreiten und Lungenentzündungen verursachen.

  • Kriegsopferfürsorge

Kriegsgeschädigte und ihre Hinterbliebenen können seit dem 25. Juli höhere Vermögensschonbeträge geltend machen, wenn sie Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten.

  • Beschäftigte der Fleischindustrie

Seit dem 25. Juli in Kraft ist ein neues Gesetz, das sich gegen ausbeuterische Verhältnisse in der Fleischindustrie wendet. Firmen dürfen ihre Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen jetzt nicht mehr dadurch umgehen, dass sie Subunternehmer beauftragen, die wiederum "selbstständige" Schlachter und Zerleger über Werkverträge zu prekären Bedingungen beschäftigen. Arbeitgeber müssen kostenlos Arbeitsmittel, Werkzeuge und Schutzkleidung zur Verfügung stellen.

  • Elektronischer Personalausweis

Seit dem 15. Juli in Kraft ist das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises, das den Online-Einsatz des elektronischen Personalausweises attraktiver machen soll. Insbesondere wird die Nutzung von dessen eID-Funktion erleichtert.

  • Neues Waffenrecht

Seit dem 6. Juli in Kraft ist eine Änderung des Waffenrechts, wonach Besitzer bislang nicht eingetragene Waffen straffrei bei Polizei und Behörden abgeben können. Die Bundesregierung hofft, damit die Zahl illegaler Waffen und Munition zu reduzieren.

  • Entschädigung für seelisches Leid

Seit dem 22. Juli in Kraft ist eine Neuregelung, die Hinterbliebenen im Sinne einer Anerkennung ihres seelischen Leids wegen des Verlustes eines ihnen besonders nahestehenden Menschen gegenüber dem hierfür Verantwortlichen eine Entschädigung zuspricht. Das Gesetz gilt für fremdverursachte Tötungen wie etwa Mord, Verkehrsunfall, ärztlichem Behandlungsfehler oder Terror.

  • Betreuungsrecht

Das Gesetz zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten ist seit dem 22. Juli in Kraft. Damit sind ärztliche Zwangsbehandlungen von Betreuten künftig auch außerhalb geschlossener Einrichtungen, wie beispielsweise in normalen Krankenhäusern, möglich.

  • Ehemündigkeit

Ebenfalls seit dem 22. Juli in Kraft ist ein Gesetz gegen Kinderehen. Künftig ist eine Eheschließung nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige volljährig sind.

  • Samenspenderregister

Wer durch eine Samenspende gezeugt wurde, hat seit dem 25. Juli das Recht zu erfahren, wer der leibliche Vater ist. Dafür wird ein zentrales Samenspenderregister eingerichtet.

  • Mindeststrafe bei Wohnungseinbruch

Einbrecher werden künftig härter bestraft: Für den Einbruch in eine Privatwohnung gilt seit dem 22. Juli eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft.

  • Rehabilitierung von Homosexuellen

Männer, die strafrechtlich nach dem früheren § 175 StGB verurteilt wurden, werden rehabilitiert. Das Gesetz, das seit dem 22. Juli in Kraft ist, spricht ihnen zudem einen Entschädigungsanspruch zu. Ausgenommen von der Rehabilitierung bleiben Verurteilungen wegen sexueller Handlungen, die auch unter Heterosexuellen strafbar waren.

  • Photovoltaikanlagen auf Mietgebäuden

Seit dem 25. Juli in Kraft ist eine Neuregelung, wonach künftig auch Mieter von Solarstrom auf ihrem Hausdach profitieren können. Dies soll Anreize für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden schaffen.

[Quelle: Bundesregierung]

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