Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergeldes), Ehegattenunterhalt, Mangelfällen und Verwandtenunterhalt.

Die Neufassung berücksichtigt die jüngsten Änderungen durch das Gesetz zur Erhöhung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags, das am 23.7.2015 in Kraft getreten ist (BGBl. I, S. 1202). Trotz der Rückwirkung der steuerlichen Änderungen sind die neuen Unterhaltssätze erst ab August anzuwenden. Zur Vermeidung ansonsten notwendiger Abrechnungen bleibt es zudem aufgrund der Übergangsvorschrift in Art. 8 des Gesetzes bis zum 31.12.2015 bei der Anrechnung des anteiligen Kindergeldes in der bisherigen Höhe.

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