Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geplanten Reformen zur Mietpreisbremse und zu Modernisierungsmieterhöhungen seien nicht mehr als ein Papiertiger, meint der Deutsche Mieterbund (DMB). "Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf zu einem Mietrechtsanpassungsgesetz ist enttäuschend und bleibt deutlich hinter unseren Forderungen und den Erwartungen von mehr als 40 Millionen Mieterinnen und Mietern zurück. Mit dem jetzt vorgestellten Referentenentwurf schwächt die Bundesjustizministerin sogar noch ihre eigenen Vorschläge von Juni dieses Jahres ab. Offensichtlich kann sich die SPD nicht gegenüber ihren Koalitionspartnern durchsetzen", erklärte der Bundesdirektor des DMB, Lukas Siebenkotten, im Juli in Berlin.

Nach dem vom Ministerium vorgelegten Referentenentwurf sollen die Regelungen zur Mietpreisbremse in einem Punkt geändert werden. Künftig soll der Vermieter verpflichtet sein, den neuen Mieter vor Abschluss des Mietvertrags über die Vormiete zu informieren.

Die Vorschriften zur Mietpreisbremse bestimmen, dass Vermieter beim Neuabschluss eines Mietvertrags höchstens eine Miete fordern dürfen, die 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Von diesem Grundsatz gibt es aber zahlreiche Ausnahmen. So kann der Vermieter u.a. eine noch höhere Miete fordern, wenn er schon in dem bisherigen Mietverhältnis (Vormiete) eine entsprechend hohe Miete erhalten hat.

Die geplante neue Informationspflicht sieht der Mieterbund als unzureichend an: "Von einer Verschärfung der Mietpreisbremse kann hier keine Rede sein. Alle Ausnahmevorschriften bleiben bestehen, eine Sanktionsmöglichkeit für Vermieter, die sich nicht an das Gesetz halten, gibt es nach wie vor nicht, inhaltlich ändert sich nichts. Die Auskunftspflicht des Vermieters über die Vormiete schafft ein kleines Stück mehr Transparenz, macht die bisher unzureichenden gesetzlichen Vorschriften zur Mietpreisbremse aber nicht wirklich besser oder wirkungsvoller", so Siebenkotten.

Der Referentenentwurf der Bundesjustizministerin sieht weiterhin vor, dass Mieten nach Modernisierungen nicht mehr so stark steigen dürfen wie bisher. Statt 11 % sollen nur noch 8 % der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden dürfen. Diese Reduzierung der Modernisierungsumlage soll aber nur in rund 340 Städten und Gemeinden Deutschlands gelten, in Städten mit erhöhtem Wohnungsbedarf, in denen heute schon eine 15 %ige Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf die Vergleichsmiete gilt. Außerdem darf die Mieterhöhung nach einer Modernisierung künftig maximal 3 EUR pro Quadratmeter und Monat betragen. Zudem sollen sich Vermieter, die Modernisierungsmaßnahmen oder Modernisierungsankündigungen bewusst und absichtlich dafür einsetzen, Mieter aus ihren Wohnungen "herauszumodernisieren", künftig schadensersatzpflichtig machen. Auch soll ein derartiges "Herausmodernisieren" künftig als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 EUR geahndet werden können.

Auch diese geplanten Neuregelungen hält der Mieterbund für unzureichend. Die Regelungen gegen ein "Herausmodernisieren" würden allenfalls in Einzelfällen zur Anwendung kommen, da eine Absicht des Vermieters nur schwer nachweisbar sein dürfte. Der DMB befürwortet vielmehr eine Absenkung der Modernisierungsumlage von derzeit 11 % auf 4 % und eine absolute Obergrenze bei Modernisierungsmieterhöhungen von 1,50 EUR pro Quadratmeter und Monat.

Insgesamt, so das Fazit des Mieterbundes, leiste der Entwurf in seiner jetzigen Form keinen wirkungsvollen Beitrag, die drastischen Mietpreissteigerungen einzudämmen.

[Quelle: DMB]

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