Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung besteht regelmäßig aus einem Anschreiben (mit Begründung, Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Fristsetzung und Berechnung des Kostenerstattungsbetrags), einer beigefügten Vollmacht (bei der Mitbewerber-Abmahnung) und einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Rechtlich erforderlich ist die in der Praxis übliche Beifügung einer Unterlassungserklärungsvorlage nicht.

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