(OLG Hamm, Urt. v. 16.5.2017 – 28 U 101/16) • Ein Kfz-Händler kann vom privaten Verkäufer die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Gebrauchtfahrzeug verlangen, wenn das verkaufte Fahrzeug entgegen den Vereinbarungen im Kaufvertrag weder unfall- noch nachlackierungsfrei ist. Das kann auch dann gelten, wenn der Händler das Fahrzeug vor Vertragsabschluss in der eigenen Werkstatt untersucht hat.

ZAP EN-Nr. 439/2017

ZAP F. 1, S. 735–735

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge