Die sechsmal pro Jahr erscheinenden "BRAK-Mitteilungen" der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird es ab Ausgabe 4/2020 nur noch in digitaler Form geben. Die gewohnte Print-Ausgabe der Fachinformation für alle in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Anwälte sowie auch das beiliegende "BRAK-Magazin" gehören damit ab dem zweiten Halbjahr 2020 der Vergangenheit an. Das kündigte die BRAK im Juni an und begründete den Schritt damit, neue Wege beschreiten zu wollen.

Digitale Zeitschriften seien, so argumentiert die Kammer, zeitgemäß, sie seien bequemer zu lesen und könnten überall hin mitgenommen werden; dazu böten sie vielfältigere Recherchemöglichkeiten und könnten schneller und damit auch aktueller produziert werden. Mit der Umstellung entspreche die BRAK auch dem Wunsch vieler Leserinnen und Leser. Der Verzicht auf Papier und postalische Auslieferung sei auch unter Umweltschutzgesichtspunkten ein Gewinn und führe zudem zu einer deutlichen Reduktion der Herstellungs- und Vertriebskosten.

In Zukunft könne die Zeitschrift in einer digitalen Version bequem am PC oder auf einem mobilen Endgerät gelesen werden, die Links dazu kämen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bzw. per E-Mail. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen die Hefte zusätzlich in einer App angeboten werden.

[Quelle: BRAK]

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