Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich für Aufnahme der Insolvenzverwalter in die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ausgesprochen. Am 22. Juni beschlossen die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern auf ihrer halbjährlichen Hauptversammlung mehrheitlich, sich beim Gesetzgeber für eine "Aufnahme-Lösung" einzusetzen.

Insolvenzverwalter könnten künftig nach diesem Vorschlag unter das Dach der BRAO kommen und auf Antrag als Insolvenzverwalter in die für den Ort ihrer Niederlassung zuständige Rechtsanwaltskammer aufgenommen werden. Ein Zulassungsverfahren müssten Insolvenzverwalter nicht durchlaufen. BRAK-Präsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels begrüßte die Entscheidung der Hauptversammlung: "Die Aufnahme der Insolvenzverwalter in die BRAO ist die sachgerechte Lösung. 95 % aller Insolvenzverwalter sind zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Es verbietet sich, diese unter staatliche Aufsicht zu stellen. Auch eine eigene Kammer für Insolvenzverwalter macht da wenig Sinn. Die Verortung bei den Rechtsanwaltskammern halte ich für richtig. Wir werden mit einem konkreten Vorschlag für eine Gesetzesänderung an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herantreten."

[Quelle: BRAK]

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