Zahlreiche juristische Auseinandersetzungen ergeben sich in der Praxis immer wieder aus der Tatsache, dass die Eheleute ein gemeinsames Haus oder eine gemeinsame Eigentumswohnung besitzen (Streit über die Anrechnung von Schulden und eines Wohnvorteils im Unterhalt, Streit über die Schuldenverteilung, Ärger mit Banken über die Kredite).

 

Praxishinweis:

Drängen Sie Ihren Mandanten nachhaltig dazu, sich möglichst früh die Frage zu stellen, ob einer der beiden Ehegatten finanziell in der Lage ist, das Haus in Zukunft alleine zu finanzieren – also neben Unterhaltszahlungen und ggf. der Belastung durch Zugewinnausgleich die Kredite langfristig alleine abzuzahlen.

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