Die Regierungskoalition hat ein Gesetzespaket zur verbesserten Terrorismusbekämpfung vorgelegt, das Anfang Juni erstmals auf der Tagesordnung des Bundestags stand. Unter anderem sieht der von der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion eingebrachte Gesetzentwurf zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus (BT-Drucks 18/8702) vor, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) spezielle Befugnisse einzuräumen, etwa zur Einrichtung gemeinsamer Dateien mit wichtigen ausländischen Partnerdiensten, insbesondere der Nachbarstaaten und anderer EU- bzw. Nato-Mitgliedstaaten. Zudem soll bereits national die technische Unterstützung der Informationszusammenführung fortentwickelt werden, indem Projektdateien mit polizeilichen und nachrichtendienstlichen Teilnehmern "etwas länger eingerichtet werden können".

Ferner soll die Bundespolizei wie bereits nahezu alle Polizeien der Länder und das Bundeskriminalamt die Befugnis erhalten, sog. verdeckte Ermittler schon zur Gefahrenabwehr und nicht erst zur Strafverfolgung einzusetzen. Aufgrund der oftmals abgeschotteten Strukturen im Bereich der Schleusungskriminalität sei der Einsatz eines präventiven verdeckten Ermittlers insbesondere für die Abwehr daraus resultierender Gefahren ein hilfreiches Instrument, heißt es dazu in der Gesetzesbegründung.

Vorgesehen ist zudem, Erbringer von Telekommunikationsdiensten zu verpflichten, die Identität von Prepaid-Kunden – zu deren Erhebung sie bereits nach geltendem Recht verpflichtet sind – anhand geeigneter Identitätsdokumente wie Personalausweise oder Reisepässe zu überprüfen. Darüber hinaus sollen den Angaben zufolge u.a. Strafbarkeitslücken geschlossen werden, die bei der Unterstützung der Weiterbetätigung verbotener Vereinigungen bestehen.

[Quelle: Bundestag]

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