1. | Anspruch auf Abhilfe
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2. | Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld
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3. | Anspruch auf Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG Der Arbeitgeber hat ein einklagbares Recht auf Durchführung einer gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung (s. BAG v. 12.08.2008 – 9 AZR 1117/06). |
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4. | Ergänzend zum Abhilfeverlangen des Einzelnen: Einschaltung des Betriebsrats
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Hinweis:
Dies sind die wichtigsten Anspruchsgrundlagen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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