Sie benötigen einen elektronischen Briefkopf, damit Dokumente direkt aus dem Computer in das beA übertragen werden können. Lassen Sie sich diesen Briefkopf professionell erstellen. Die bisherige Anforderung der Durchsuchbarkeit von Briefkopf und Logo entfällt ab 1.1.2022.

 

Hinweis:

Verzichten Sie darauf, das Dokument auszudrucken, händisch zu unterzeichnen und dann wieder einzuscannen. Die qeS ersetzt die Unterschrift im Rechtsverkehr (§ 126 S. 3 BGB).

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