Hinweis:

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist grds. nicht verpflichtet, den eigenen Kaskoversicherer auf Behebung des Unfallschadens in Anspruch zu nehmen, um die Zeit des Nutzungsausfalls und die Höhe der diesbezüglichen Ersatzverpflichtung des Schädigers und dessen Haftpflichtversicherers möglichst gering zu halten (BGH NJW 2021, 694 = DAR 2021, 196 = VRR 3/2021, 12 [Schroeder]).

a) Fiktive Abrechnung

Rechnet der Geschädigte eines Verkehrsunfalles seinen Fahrzeugschaden fiktiv ab, ist eine vom Haftpflichtversicherer des Schädigers aufgezeigte technisch gleichwertige Reparaturmöglichkeit außerhalb einer markengebundenen Fachwerkstatt nicht deswegen unzumutbar, weil der Geschädigte beabsichtigt, sein Fahrzeug künftig (erstmals) in einer markengebundenen Werkstatt warten und reparieren zu lassen. Wurde das beschädigte Fahrzeug vor dem Unfallereignis (hier: vom Vorbesitzer) regelmäßig in einer Werkstatt gewartet, die nach anfänglicher Vertragsbindung zum Hersteller später als freie Werkstatt firmierte, steht dies einer Verweisung auf eine technisch gleichwertige Reparaturmöglichkeit außerhalb einer markengebundenen Fachwerkstatt nicht entgegen (OLG Saarbrücken NJW 2020, 3532 m. Anm. Schulz = DAR 2021, 26). Ein Geschädigter kann bei Abrechnung auf Reparaturkostenbasis, wenn die Reparaturkosten zwischen dem Wiederbeschaffungsaufwand und dem Wiederbeschaffungswert liegen, die Reparaturkosten nur ersetzt verlangen, wenn er das Fahrzeug tatsächlich verkehrssicher reparieren lässt und mindestens sechs Monate weiter nutzt. Einem Schuldner ist nicht zumutbar, einen nicht nachgewiesenen Schaden zu einem Zeitpunkt zu erstatten, zu dem ein Prozess für den Anspruchsteller ersichtlich erfolglos bleiben muss und noch nicht nachgewiesen werden kann, ob der Anspruch in diesem Umfang überhaupt besteht (LG Berlin NZV 2021, 105 [Fahl]). Behält der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall das Unfallfahrzeug nur zum Zweck der Ersatzteilgewinnung, muss er sich ein für ihn ohne Weiteres zugängliches Restwertangebot des Haftpflichtversicherers schadensmindernd anrechnen lassen. Der Begriff der Weiternutzung ist nicht auf die Nutzung eines verunfallten, fahruntauglichen Fahrzeugs als Ersatzteillager auszudehnen, vielmehr besteht ein anerkennenswertes Integritätsinteresse nur im Fall der Weiternutzung entsprechend des üblichen Verwendungszwecks als Fortbewegungsmittel (LG Osnabrück NZV 2020, 594 [Bachmor]).

b) Konkrete Schadensabrechnung

Der Eigentümer eines fabrikneuen Fahrzeugs mit einer Laufleistung von nicht mehr als 1.000 Kilometern kann nach einem Verkehrsunfall vom Schädiger bei erheblicher Beschädigung des Fahrzeugs nur dann Ersatz der Kosten für die Beschaffung eines Neufahrzeugs verlangen, wenn er ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug erworben hat. Nur in diesem Fall ist die Zuerkennung einer den Reparaturaufwand übersteigenden Neupreisentschädigung zu beanspruchen (BGH NJW 2020, 3591 = DAR 2020, 681 = VRR 1/2021, 9 [Burhoff]). Der Geschädigte, der im Wege der konkreten Schadensabrechnung Ersatz der Kosten für ein fabrikneues Ersatzfahrzeug begehrt, muss sich einen Nachlass für Menschen mit Behinderung anrechnen lassen, den er vom Hersteller aufgrund von diesem generell und nicht nur im Hinblick auf ein Schadensereignis gewährter Nachlässe erhält (BGH NJW 2021, 241 = DAR 2020, 619 = zfs 2021, 22 m. Anm. Diehl = VRR 11/2020, 9 [Burhoff]; zum Wiederbeschaffungswert eines seltenen, in Großbritannien hergestellten Fahrzeugs OLG München DAR 2021, 90). Der Geschädigte ist nicht auf eine bestimmte Rechtsform der Ersatzbeschaffung, typischerweise den Kauf, beschränkt. Least er ein Ersatzfahrzeug, kann er die Leasingsonderzahlung einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer bis zur Höhe des zur Wiederherstellung erforderlichen niedrigeren Bruttoreparaturaufwands im Wege der konkreten Schadensabrechnung ersetzt verlangen (LG Saarbrücken DAR 2020, 693). Übersteigt der gutachterlich geschätzte Reparaturaufwand den ebenfalls gutachterlich ermittelten Wiederbeschaffungswert, kann der Geschädigte die konkret angefallenen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts auch dann ersetzt verlangen, wenn er sich mit einer konkret ausgeführten Teilreparatur begnügt und den Differenzbetrag zwischen dem Wiederbeschaffungswert und den Teilreparaturkosten selbst trägt (LG Limburg NZV 2021, 159 [Lee]).

 

Hinweis:

Wegen der Corona-Pandemie sind nach erfolgter Reparatur eines Fahrzeugs, die ein Berühren des Fahrzeugs durch Dritte erfordert, die Kosten für eine Fahrzeugdesinfektion zu erstatten (AG Heinsberg DAR 2020, 695; AG München DAR 2021, 38; AG Siegburg DAR 2021, 159; näher de Biasi NZV 2021, 113; Staudinger/Altun NZV 2021, 169).

c) 130 %-Regelung

Die 130 %-Regelung findet auch dann Anwendung, wenn die angefallenen Reparaturkosten nur deshalb nicht den Grenzwert überschritten haben, weil die Reparatur in einer kostengünstigen freien Werkstatt durchgeführt wurde und so die tatsächlichen Reparaturkosten unterhalb der vom Schadensgutachter kalkulierten Reparaturkosten geblieben sind. Voraussetzung hierfür ist, dass eine v...

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