Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs sind auf Seiten des Unterhaltsberechtigten:

  • ein Unterhaltsanspruch,

    • der fällig ist,
    • der nicht verwirkt ist und dem keine Ausübungshindernisse entgegenstehen;
  • ein unterhaltsrechtlich anerkannter Bedarf

    (vereinfachend: was dem Berechtigten unterhaltsrechtlich zusteht),

  • der nicht selbst durch eigene finanzielle Mittel gedeckt werden kann (sog. Bedürftigkeit)

    (vereinfachend: was der Berechtigte – noch – braucht).

Auf Seiten des Unterhaltspflichtigen sind die Voraussetzungen dessen finanzielle Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung:

  • seiner Einkünfte,
  • der unterhaltsrechtlich anzuerkennenden Abzüge,
  • der Ansprüche anderer vorrangiger oder gleichrangiger Unterhaltsberechtigter und
  • des eigenen Selbstbehaltes, der in der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle festgelegt ist

    (vereinfachend: was der Verpflichtete zahlen kann).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge