Am 14.11.2019 hat der Bundestag das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen beschlossen, das nun auch vom Bundesrat gebilligt wurde. Strengere Meldevorschriften für Immobilienmakler, Notare, Goldhändler und Auktionshäuser sollen den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung verbessern (s. dazu auch Anwaltsmagazin ZAP 5/2019, S. 225).

Noch kurz zuvor hatten sich Vertreter der Wirtschaft und der beratenden Berufe massiv gegen das Vorhaben ausgesprochen. Die Meldepflicht führe nur zu zusätzlichem administrativen Aufwand und einer steigenden Anzahl von Meldungen, "und sie wahrt die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht von Berufsgeheimnisträger allenfalls formal, aber nicht materiell", so Bundessteuerberaterkammer, Wirtschaftsprüferkammer und Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam in einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses Anfang November. Es werde eine regelrechte "Meldeflut" erwartet, meinte etwa die Bundessteuerberaterkammer. Und der Deutsche Steuerberaterverband befürchtet, dass Steuerpflichtigen und ihren Beratern durch die Ausgestaltung der EU-Richtlinie ein massiver zusätzlicher Bürokratieaufwand entstehen wird.

Die genannten Berufsverbände gehen davon aus, dass nicht nur aggressive Steuergestaltungen, sondern in erster Linie alltägliche Vorgänge gemeldet werden müssen, unabhängig davon, dass sie der Finanzverwaltung ohnehin bereits bekannt seien. Um einen Aufbau von unnötigen "Datenfriedhöfen" vorzubeugen, empfahlen sie eine Rückführung der Meldepflicht auf tatsächlich aggressive Gestaltungen.

Genauso skeptisch äußerten sich acht Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft in einer gemeinsamen Stellungnahme. Sie wiesen darauf hin, dass eine Nichtmeldung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden solle. Daher sei anzunehmen, dass Intermediäre, Nutzer von Steuergestaltungen und vor allem auch Unternehmen ohne jede steuerliche Gestaltungsabsicht im Zweifel vielfach auch alltägliche steuerliche Sachverhalte melden würden, um einer Geldbuße von vornherein aus dem Weg zu gehen. "Eine überbordende Meldeflut von steuerlichen Sachverhalten kann weder im Interesse der meldepflichtigen Unternehmen noch im Interesse der Finanzverwaltung sein", argumentierten die Wirtschaftsverbände.

[Quelle: Bundestag]

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