Angesichts des Jahreswechsels hatte die Bundesrechtsanwaltskammer darauf hingewiesen, dass bei den Planungen für das neue Jahr auch an das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) gedacht werden sollte. Gerade in Einzelkanzleien oder bei Strafverteidigern stehe es in dieser Zeit oft an, einen "Jahresvertreter" für das neue Jahr zu bestellen. Dieser könne in allen Verhinderungsfällen tätig werden, die während des neuen Jahres eintreten. In der Regel müsse die Bestellung nur der zuständigen Rechtsanwaltskammer gemeldet werden (§ 53 Abs. 2 BRAO).

Mittlerweile wird auch der Jahresvertreter eines Anwalts im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis der BRAK eingetragen. Die Angaben finden sich in der Detailansicht in dem Reiter "Vertreter". Dort ist auch der Zeitraum vermerkt, für den die Vertretung bestellt ist. Schließlich sind die Daten des Vertreters eingetragen.

Mit dem Eintrag im Anwaltsverzeichnis erhält die vertretende Rechtsanwältin oder der vertretende Rechtsanwalt auch Zugriff auf das beA der Kollegin oder des Kollegen, die bzw. der vertreten wird. Das beA-System informiert sie/ihn mit einer Benachrichtigung darüber, dass ihr/ihm nun das beA der zu vertretenen Person zugeordnet ist. Die Vertretung erhält aber keinen vollumfänglichen Zugriff auf das beA des/der Vertretenen, sondern nur das Recht auf die "Nachrichtenübersicht". Er/sie kann somit zwar Nachrichten mit Angabe des Absenders und der Aktenzeichen im Posteingang sehen. Die Nachrichten selbst bleiben aber verschlüsselt, die Vertretung kann sie also nicht öffnen.

Nähere Erläuterungen zur Vertretung beim beA finden sich auf der Webseite der BRAK unter www.brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/2018/ausgabe-29-2018-v-06122018.news.html .

[Quelle: BRAK]

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