(BFH, Urt. v. 27.9.2017 – XI R 15/15) • Ein Rechtsanwalt, der Beratungsleistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer erbracht hat, die ihm ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) mitgeteilt haben, kann die u.a. für diese Fälle vorgeschriebene Abgabe einer sog. Zusammenfassenden Meldung mit den darin geforderten Angaben (u.a. USt-ID des Mandanten, Gesamtbetrag der Beratungsleistungen an den Mandanten) nicht unter Berufung auf seine Schweigepflicht verweigern. Hinweis: Vgl. hierzu die Meldung im ZAP Anwaltsmagazin 1/2018, S. 4.

ZAP EN-Nr. 17/2018

ZAP F. 1, S. 13–13

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