Der Bundesrat hat in seiner 933. Sitzung Anfang Mai dem Gesetz zur Bekämpfung der Hasskriminalität zugestimmt. Danach müssen die Gerichte künftig rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive des Täters bei der Strafzumessung ausdrücklich berücksichtigen.

Auch Polizei und Staatsanwaltschaften sollen schon bei ihren Ermittlungen auf die Motivation der Tatverdächtigen achten, um Hasskriminalität aufzuspüren und wirksam zu bekämpfen. Das Gesetz erweitert außerdem die Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes und sorgt dafür, dass dieser frühzeitig in laufende Ermittlungen eingebunden wird. Dies ist eine der Konsequenzen aus dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu den Versäumnissen der Sicherheitsbehörden bei der Mordserie der NSU-Terrorzelle.

Das Vorhaben wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet und soll im zweiten Monat nach der Verkündung in Kraft treten.

[Quelle: Bundesrat]

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