Der Petitionsausschuss des Bundestags hat sich befürwortend zu der Frage ausgesprochen, ob bestimmte Gemeinden in weitergehendem Umfang als bisher zur Erstellung eines Mietspiegels verpflichtet werden sollten. Der Ausschuss empfahl dem Bundestag Mitte Mai, eine Petition, in der eine ausdrückliche Pflicht zur Erstellung von Mietspiegeln für Gemeinden mit Mietpreisbremse gefordert wird, an das Bundesjustizministerium zu überweisen.

Die Petenten hatten vorgeschlagen, dass künftig alle Gemeinden i.R.d. Mietpreisbremse verpflichtet werden, einen verbindlichen und belastbaren Mietspiegel zur Verfügung zu stellen. Dieser solle spätestens alle zwei Jahre angepasst werden. Zur Begründung führen sie an, es entspräche dem Interesse der Vermieter, über einen belastbaren Mietspiegel zu verfügen, der verhindere, dass für die Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete Gutachter bestellt oder die Rechtsstreitigkeiten vor Gericht entschieden werden müssten.

In der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses heißt es, laut Mietrechtsnovellierungsgesetz müssten Landesregierungen die Gebiete bestimmen, in denen die Mietpreisbremse gelten soll. Diese Befugnis sei derzeit aber nicht daran gekoppelt, dass in den betreffenden Gebieten ein Mietspiegel existiere. Allerdings sei bereits nach derzeitiger Rechtslage vorgesehen, dass Gemeinden Mietspiegel erstellen "sollen", wenn hierfür ein Bedürfnis bestehe und dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich sei. Aus Sicht des Petitionsausschusses dürfte im Regelfall die Geltung der Mietpreisbremse im Gemeindegebiet ein solches Bedürfnis auslösen.

Zudem sollten Mietspiegel auch schon nach geltendem Recht im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Für qualifizierte Mietspiegel, die nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt sein müssen und die Vermutung auslösen, "dass die in ihnen bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben", sei eine solche Anpassung nach zwei Jahren’sowie eine Neuerstellung nach vier Jahren sogar’zwingend, heißt es in der Vorlage. Darin wird auch’auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD verwiesen, in dem die Ankündigung enthalten sei,’durch gesetzliche Mindestanforderungen eine standardisierte Gestaltung qualifizierter Mietspiegel zu sichern.

[Quelle: Bundestag]

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