Bei der Wahl der Richter zum BVerfG wird auch künftig keine Frauenquote gelten. Ein entsprechendes Ansinnen von Bundestagsabgeordneten lehnte der Rechtsausschuss des Bundestages Mitte Mai mehrheitlich ab.

Einstimmig angenommen im Ausschuss wurde hingegen ein Gesetzentwurf, demzufolge künftig der gesamte Bundestag über die Wahl von Bundesverfassungsrichtern entscheiden soll (BT-Drucks. 18/2737). Bisher war – neben dem Bundesrat, der für die Wahl der Hälfte der Bundesrichter zuständig ist – im Bundestag ein lediglich zwölfköpfiger Wahlausschuss mit der Wahl befasst. Nach der geplanten Neuregelung soll die Abstimmung künftig ohne Aussprache in geheimer Wahl im Plenum des Bundestages erfolgen.

[Quelle: Bundestag]

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