1 Erhebliche Umsatzeinbrüche bei Rechtsanwälten

Auch die Anwaltschaft wird von der Corona-Krise empfindlich getroffen. Sie verzeichnet u.a. deutlich weniger Mandate und einen schon jetzt signifikanten Kurzarbeitsanteil. Das ergab eine im April von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) durchgeführte Umfrage, an der sich 14.489 Kolleginnen und Kollegen – immerhin 9c% der gesamten deutschen Anwaltschaft – beteiligt haben.

Danach haben zwei Drittel aller Anwälte erheblich weniger Mandate und damit im Zweifel einen empfindlichen Umsatzeinbruch zu verkraften. Lediglich rund 19 % der Befragten gaben an, in etwa gleich viele Mandate seit Beginn der Corona-Krise generiert zu haben. 9,37 % hatten etwa 30 % weniger Mandate, 17,36 % sogar 50 % weniger Mandate als in den letzten sechs Monaten zuvor. 16,96 % haben 75 % weniger Mandate und 7,97 % der Teilnehmer sogar kein einziges neues Mandat seit Beginn der Corona-Krise zu verzeichnen.

Hiermit korrespondiert das Thema Kurzarbeit. Weniger Mandate bedeuten letztlich weniger Arbeit für die Rechtsanwälte und auch ihre Sekretariate. 8,7 % der befragten Anwälte haben als Arbeitgeber Kurzarbeit in ihren Kanzleien eingeführt. 2 % der Teilnehmer sind in Kanzleien angestellt, in denen Kurzarbeit für Sekretariate und/oder Anwälte eingeführt wurde.

Die Anwaltschaft ist demzufolge deutlich von der Krise betroffen. Deshalb haben 44,6 % aller Kolleginnen und Kollegen entweder bereits Soforthilfe beantragt oder gehen davon aus, künftig Soforthilfen beantragen zu müssen. Im Einzelnen: 28 % der Teilnehmer gehen davon aus, dass innerhalb von zwei Monaten die Beantragung von Soforthilfen notwendig wird. 8,8 % haben sogar bereits Soforthilfe beantragt, warten jedoch noch auf die Bearbeitung des Antrags. 7,8 % haben erfolgreich Soforthilfe beantragt. Damit ist fast die Hälfte aller Teilnehmer betroffen oder wird zeitnah betroffen sein. 45,6 % der Befragten gaben an, keine Soforthilfen beantragt zu haben.

Nach Auffassung der BRAK trifft das Thema Liquiditätseinbußen die Rechtsanwälte zeitverzögert. Sie dürften zwar jetzt noch Einnahmen aus Vorschüssen oder bearbeiteten Mandaten haben. Der Rückgang bei den Neumandaten werde sich, so die Kammer, jedoch langfristig auswirken. Hinsichtlich der Soforthilfen bestehe nach wie vor das Problem, dass Rechtsanwälte bei der Antragstellung teilweise (noch) nicht effektiv darlegen können, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um aktuelle Verbindlichkeiten zu decken. Die BRAK kündigt daher an, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die Antragsvoraussetzungen für Soforthilfen so ausgestaltet werden, dass die konkrete Darlegung und Glaubhaftmachung der Tatsache, dass die Aufträge (unter Angabe des Streitwerts oder der erwarteten Gebührenhöhe) seit der Pandemie im Vergleich zu den Vormonaten um ein bestimmtes Maß zurückgegangen sind, ausreicht.

Gefragt wurden Kolleginnen und Kollegen auch, wann sie mit einer Überwindung der wirtschaftlichen Auswirkungen rechnen. 36,98 % gaben an, dass sie damit rechnen, die wirtschaftlichen Auswirkungen binnen sechs Monaten überwinden zu können, 23,88 % binnen eines Jahres, 4,35 % binnen zwei Jahren. Lediglich 23 % gaben an, dass bisher keinerlei wirtschaftliche Einbußen entstanden sind.

Zum Thema "Systemrelevanz" der Anwaltschaft (s. dazu Anwaltsmagazin ZAP 9/2020, S. 436 f.) meldeten über 33 % der Anwälte Betreuungsbedarf bezüglich ihrer Kinder. 15,7 % sehen sich der Situation ausgesetzt, dass die Betreuung der Kinder durch den Partner nur teilweise sichergestellt ist; bei 6,1 % ist die Betreuung gar nicht durch den Partner gewährleistet. 1,9 % sind alleinerziehend und benötigen Unterstützung bei der Betreuung. Beim verbleibenden Rest (9,54 %) ist die Betreuung nur dank des Partners oder der Partnerin sichergestellt.

Die BRAK kündigte an, in Kürze eine neue Umfrage zur Lage der Anwälte zu starten, um die Situation der Kolleginnen und Kollegen auch weiterhin aktuell einschätzen zu können.

[Quelle: BRAK]

2 Weiteres Epidemie-Schutzgesetz beschlossen

Das Bundeskabinett hat Ende April den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen. Ziel ist es, besonders gefährdete Menschen bestmöglich vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus zu schützen und einen besseren Einblick in den Verlauf der Epidemie zu erhalten. Außerdem sollen Pflegekräfte einen Bonus erhalten und Pflegebedürftige flexibler unterstützt werden.

Wichtige Punkte des neuen Gesetzes sind:

  • Im Umfeld besonders gefährdeter Personen – etwa in Pflegeheimen – soll verstärkt auf Corona-Infektionen getestet werden.
  • Die Labore müssen künftig auch negative Testergebnisse melden. Außerdem müssen Gesundheitsämter übermitteln, wenn jemand als geheilt gilt. Teil des Meldewesens ist künftig auch, wo sich jemand wahrscheinlich angesteckt hat. Die Daten werden anonymisiert an das Robert Koch-Institut übermittelt.
  • Alle Beschäftigten in der Altenpflege erhalten im Jahr 2020 einen gestaffelten Anspruch auf eine einmalige Sonderleistung ("Corona-Prämie") i.H.v. bis zu 1.000 EUR. Die höchste Prämie erhal...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge