In einem Schreiben an den Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Dr. Hans-Eckhard Sommer, hat sich der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Dr. Ulrich Wessels, über praktische Probleme für im Asylrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beklagt. Diese würden sich in der Praxis zahlreichen Problemen ausgesetzt sehen, die sie in der Beratung und Vertretung ihrer Mandanten behinderten.

Insbesondere werde ihnen in vielen Fällen der Zugang zu Anhörungen ihrer Mandanten durch Kontrollen und andere Maßnahmen erschwert; Asylsuchende erhielten vielfach keine Gelegenheit, vor einer Anhörung mit ihren Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten Kontakt aufzunehmen. In seinem Schreiben an das Bundesamt benennt der BRAK-Präsident eine ganze Reihe konkreter Fälle, in denen es bisher zu Schwierigkeiten gekommen ist.

Bereits im Zusammenhang mit der geplanten bundesweiten Einführung sog. AnkER-Zentren, in denen Asylsuchende von ihrer Ankunft bis zum Abschluss des Asylverfahrens untergebracht werden sollen, hatte die BRAK davor gewarnt, durch die Unterbringung in den Zentren und die konkrete Ausgestaltung der Abläufe die anwaltliche Vertretung von Asylsuchenden zu erschweren und zu behindern.

Das Schreiben des BRAK-Präsidenten endet mit der Bitte, die bekannten Probleme zeitnah zu beheben und dem gleichzeitigen Angebot eines konstruktiven Dialogs.

[Quelle: BRAK]

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