Als Teil dieses Gesetzes (in Kraft seit dem 29.12.2015) muss ein Haus- oder Facharzt nach § 31a SGB V Patienten, die gleichzeitig mehr als drei Medikamente einnehmen, ab dem 1.10.2016 einen Medikationsplan in Papierform aushändigen, der nach Maßgabe der Vorschrift zu spezifizieren ist.

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