Die beiden Weltkriege gingen auch nicht spurlos an der Diskussion über ein einheitliches Wohnungseigentumsrecht vorbei. Die erhebliche Wohnungsnot, insbesondere infolge des Zweiten Weltkriegs, führte zu mehreren Gesetzesinitiativen, die jedoch noch an verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten scheiterten. Nachdem es am 24.5.1949 gelungen war, die Bundesrepublik Deutschland ins Leben zu rufen, war der Weg für die CDU/CSU-Koalition frei, eine neue Initiative in Richtung eines Gesetzes "über das Eigentum nach Bruchteilen" zu starten. Zusammen mit einem Gesetzentwurf der FDP hinsichtlich eines "Gesetzes über das Eigentum an Wohnungen und gewerblichen Räumen" kam es freilich nach zahlreichen Änderungen der Entwürfe am 15.3.1951 zu dem heutigen Wohnungseigentumsgesetz, das am 20.3.1951 in Kraft getreten ist. Das Ziel der Wohnraumschaffung nach der Not anlässlich des Zweiten Weltkriegs und der Förderung der Eigentumsbildung wurde trotz heftiger Schelte einiger Rechtsgelehrter (u. a. "Missgriff des Gesetzgebers", "gegenstandslos, widersprüchlich, inhaltsleer") erreicht.

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