Bei der Förderung sind insbesondere zu berücksichtigen

 

1.

die örtlichen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse und die Investitionsbedingungen des Bauherrn,

 

2.

die besonderen Anforderungen des zu versorgenden Personenkreises, insbesondere die Anforderungen des barrierefreien Bauens für Personen, die infolge von Alter, Behinderung oder Krankheit dauerhaft oder vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind,

 

3.

der sparsame Umgang mit Grund und Boden, die ökologischen Anforderungen an den Bau von Wohnraum und die Anforderungen Kosten sparenden und Ressourcen schonenden Bauens,

 

4.

Rahmenbedingungen, die sich aus städtebaulichen Entwicklungs- und Erneuerungsmaßnahmen ergeben,

 

5.

die Vermeidung nicht gerechtfertigter Wohnkostenentlastungen,

 

6.

der Beitrag des genossenschaftlichen Wohnens zur Erreichung der Ziele der Wohnraumförderung,

 

7.

Maßnahmen, bei denen Bauherren in Selbsthilfe tätig werden oder bei denen Mieter von Wohnraum Leistungen erbringen, die auf Grund der Förderzusage im Rahmen des Mietverhältnisses Berücksichtigung finden; Selbsthilfe sind Arbeitsleistungen, die zur Durchführung der geförderten Maßnahme vom Bauherren selbst, Angehörigen oder von anderen unentgeltlich oder auf Gegenseitigkeit erbracht oder von Mitgliedern von Genossenschaften erbracht werden; Leistungen von Mietern sind die von Mietern auf Grund der Förderzusage für die geförderten Maßnahmen erbrachten Finanzierungsanteile, Arbeitsleistungen oder Sacheinlagen; der notwendige Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung von organisierter Gruppenselbsthilfe kann bei der Förderung anerkannt werden,

 

8.

Bauvorhaben, bei denen die Bauherren als spätere Selbstnutzer bei der Planung, Bauausführung und Wohnungsverteilung als gemeinsam Verantwortliche handeln,

 

9.

genossenschaftliche Bauvorhaben, wenn die Mitglieder auf Grund der Förderzusage über die Pflichtanteile hinaus Geschäftsanteile aufbringen,

 

10.

besondere Ansätze zur Weiterentwicklung nachhaltiger Wohnraumversorgung, insbesondere Bauvorhaben, die aus Wettbewerben hervorgehen und für die nachhaltige Wohnraumversorgung besondere Bedeutung haben.

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